Volksflitzer

Klein, aber oho

Dank seines kompakten Designs und der benutzerfreundlichen Handhabung ist unser Volksflitzer der perfekte Begleiter für den Alltag – flexibel, sicher und bequem.

Hilfsmittelnummer: 18.51.05.1052

Der Volksflitzer ist ein vierrädriges Elektromobil, das mit einem benutzerfreundlichen Gashebel und einer automatischen Magnetbremse ausgestattet ist – ideal für Menschen mit Handicap. Dieser E-Scooter der neuesten Generation begeistert mit modernem Design, durchdachter Funktionalität und einer umfassenden Ausstattung. Bereits in der Standardausführung sind praktische Extras wie zwei USB-Anschlüsse, eine Handyhalterung, LED-Beleuchtung, ein Frontkorb und Blinker integriert.

Die hinteren Anti-Kipp-Räder, das helle und gut sichtbare LED-Licht sowie die automatische Magnetbremse machen den Volksflitzer nicht nur komfortabel, sondern auch besonders sicher. Vollgummi-Reifen und ein gut erkennbares Rücklicht erhöhen zusätzlich die Sicherheit.

Der bequeme Sitz ist um 360° drehbar, in fünf Stufen höhenverstellbar und ermöglicht einen einfachen Einstieg von allen Seiten. Hochklappbare Armlehnen sorgen für zusätzlichen Komfort und lassen sich bei Bedarf in der Breite anpassen. Der praktische, abnehmbare Frontkorb mit Tragehenkel bietet ausreichend Stauraum für Einkäufe.

8

gute Gründe für den Volksflitzer

  1. Höchstgeschwindigkeit 6 km/h

  2. Bürgersteige und Fußgängerzonen dürfen befahren werden 

  3. Reichweite bis zu ca. 20 km 

  4. Herausnehmbarer 24V-20Ah Akku 

  5. LED-Licht, Blinker und zwei USB-Anschlüsse

  6. Zusammenklappbar und leicht transportabel

  7. Sicherheit durch Anti-Kipp-Räder und automatische Magnetbremse

  8. Kein Führerschein erforderlich, keine Versicherungspflicht, keine Wartung

Technische Daten
Höchstgeschwindigkeit   6 km/h
Motor  300 Watt / 24V
Schaltung  keine
Akku-Box Kapazität  2 x 12V / 20Ah Blei-Gel
Akku-Box Gewicht   15 kg
Akku-Box Eigenschaften  entnehmbar
Ladegerät (extern)  3.0A / 24V
Ladezyklen  300-500
Ladezeit  6-8 Stunden
Reichweite pro Batterieladung  ca. 20 km
Wendekreis (innen / außen)   ca. 200 cm / 300 cm
Wenderadius (innen / außen)   ca. 100 cm / 150 cm
Steigfähigkeit     Grad(16%)
Bremsanlage  automatisch, magnetische Bremse
Federung  Einzelradfederung
Rahmen  Stahl-Rahmen
Bereifung  Vollgummi, 8 x 2 Zoll
Beleuchtung  LED-Frontlicht, Rücklicht, Blinker
Reflektoren  2x seitlich, 1x hinten
Cockpit/Tacho  Akku-Ladeanzeige
Weitere Ausstattung  Hupe / Blinker / Warnblinkanlage
Sitz (BxTxH)   43 x 38 x 52 cm
Sitz (Eigenschaften)   360° Grad drehbar
Höhe der Rückenlehne   31 cm
Gesamtgewicht mit Akku/Zubehör  51,3 kg
Eigengewicht ohne Akku/Zubehör  30 kg
Zuladung  max. 130 kg
Bodenfreiheit  80 mm
Sitzhöhe  41-47 cm (in drei Stufen einstellbar)
Sitzhöhe (vom Boden)   52-58 cm
Lenkerhöhe  92 cm
Fahrzeugabmessungen aufgebaut (LxBxH)   110 x 50 x 92 cm
Fahrzeugabmessungen geklappt (LxBxH)   110 x 50 x 32 cm
Farbe  Rot / Schwarz
Zulassung  für 1 Person
Zubehör  Ladegerät, Korb vorne, Handbuch (in Deutsch)
Helmpflicht  nein
Versicherungspflichtig  nein
Führerschein   Zum Betrieb wird kein Führerschein benötigt.

Der Volksflitzer ist mit einer Reichweite von bis zu 20 Kilometern Ihre Mobilitäts-
garantie für den Nahbereich. Er vereinbart Sicherheit, Komfort und Fahrfreude auf einzigartige Weise.

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Fragen und Antworten rund um Mobilitätshilfen

Was ist eine Hilfsmittelnummer?

Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Sie sind auf Antrag des Herstellers im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und haben eine Hilfsmittelnummer.

Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt die Erstattung von Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Vergütung ist durch entsprechende Hilfsmittelverträge mit den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Medizinprodukte erhalten nur dann eine Hilfsmittelnummer, wenn die Funktionstauglichkeit, die Sicherheit, die indikationsbezogenen Anforderungen sowie der medizinische Nutzen vom Hersteller nachgewiesen wurden.

Werden die beiden Elektro-Rollstühle Modelle und Elektro-Scooter immer von der Krankenkasse übernommen?

Prinzipiell handelt es sich bei der Übernahme der Kosten immer um eine Einzelfallentscheidung der Krankenkassen. Mit der Hilfsmittelnummer und dem richtigen Einreichen stehen die Chancen aber sehr gut. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Warum kann ich den Elektro-Rollstuhl, oder einen Elektro-Scooter als Hilfsmittel beantragen?

Ein Elektro-Rollstuhl bzw. ein Elektro-Scooter ist ein sächliches Produkt und kann Ihnen prinzipiell durch Ihren Arzt auf Kosten der Krankenkasse verordnet werden. Wichtig ist hierbei, dass die jeweilige Mobilitätshilfe die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erfüllen kann. Selbstständiges Wohnen, Einkaufen im Bereich der Grundversorgung, Besuche beim Arzt, Behördengänge und vieles mehr sind somit wieder möglich. Der faltbare Volksrolli-Elektrorollstuhl, sowie der Volksflitzer ermöglicht Ihnen als gehbehindertem oder gehunfähigem Patient, sich wieder auf befestigten Untergründen, drinnen und draußen, selbstständig und selbstbestimmt fortzubewegen.

Was muss bei der Beantragung formal erfüllt werden?

1. Verordnung/Rezept von Ihrem Arzt
2. Kostenvoranschlag
3. Begründung durch Ihren Arzt, beziehungsweise falls Sie die Begründung selbst erstellen, sollte Ihr Arzt diese unterzeichnen.
4. Gesamtbetrachtung im Rahmen der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
5. Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie
6. Erprobungsbericht

Welche Unterlagen sollten bei der Einreichung an die Krankenkasse beigelegt werden?
  • Verordnung vom Arzt
  • Kostenvoranschlag
  • Begründungsschreiben
  • Erprobungsbericht

Wir empfehlen Ihren individuellen Antrag gemeinsam mit uns zu erstellen.

Welche Kriterien muss der Arzt auf jeden Fall im Rezept vermerken?

1. Notwendigkeit
2. Ausreichende Versorgung
3. Zweckmäßigkeit

Hinweis! Hilfsmittel sind nicht budgetiert, belasten also nicht das Budget Ihres Arztes. Weisen Sie ihn darauf hin, wenn solche Kosten-Bedenken geäußert werden.

Welche Tests und Kriterien muss ein Elektro-Rollstuhl erfüllen, um eine Hilfsmittelnummer zu bekommen?

Der GKV-Spitzenverband prüft zunächst die Hilfs- bzw. Pflegehilfsmitteleigenschaft. Um eine Hilfsmittelnummer zu erhalten muss der Antragssteller folgende Punkte nachweisen:

  • die Funktionstauglichkeit
  • die Sicherheit
  • die Erfüllung der Qualitätsanforderungen
  • sowie – soweit erforderlich – den medizinischen oder pflegerischen Nutzen