Fragen und Antworten
rund um Mobiltätshilfen
Was ist eine Hilfsmittelnummer?
Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Sie sind auf Antrag des Herstellers im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und haben eine Hilfsmittelnummer.
Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt die Erstattung von Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Vergütung ist durch entsprechende Hilfsmittelverträge mit den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Medizinprodukte erhalten nur dann eine Hilfsmittelnummer, wenn die Funktionstauglichkeit, die Sicherheit, die indikationsbezogenen Anforderungen sowie der medizinische Nutzen vom Hersteller nachgewiesen wurden.
Werden die beiden Elektro-Rollstühle Modelle und Elektro-Scooter immer von der Krankenkasse übernommen?
Prinzipiell handelt es sich bei der Übernahme der Kosten immer um eine Einzelfallentscheidung der Krankenkassen. Mit der Hilfsmittelnummer und dem richtigen Einreichen stehen die Chancen aber sehr gut. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Warum kann ich den Elektro-Rollstuhl, oder einen Elektro-Scooter als Hilfsmittel beantragen?
Ein Elektro-Rollstuhl bzw. ein Elektro-Scooter ist ein sächliches Produkt und kann Ihnen prinzipiell durch Ihren Arzt auf Kosten der Krankenkasse verordnet werden. Wichtig ist hierbei, dass die jeweilige Mobilitätshilfe die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erfüllen kann. Selbstständiges Wohnen, Einkaufen im Bereich der Grundversorgung, Besuche beim Arzt, Behördengänge und vieles mehr sind somit wieder möglich. Der faltbare Volksrolli-Elektrorollstuhl, sowie der Volksflitzer ermöglicht Ihnen als gehbehindertem oder gehunfähigem Patient, sich wieder auf befestigten Untergründen, drinnen und draußen, selbstständig und selbstbestimmt fortzubewegen.
Was muss bei der Beantragung formal erfüllt werden?
1. Verordnung/Rezept von Ihrem Arzt
2. Kostenvoranschlag
3. Begründung durch Ihren Arzt, beziehungsweise falls Sie die Begründung selbst erstellen, sollte Ihr Arzt diese unterzeichnen.
4. Gesamtbetrachtung im Rahmen der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
5. Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie
6. Erprobungsbericht
Welche Unterlagen sollten bei der Einreichung an die Krankenkasse beigelegt werden?
- Verordnung vom Arzt
- Kostenvoranschlag
- Begründungsschreiben
- Erprobungsbericht
Wir empfehlen Ihren individuellen Antrag gemeinsam mit uns zu erstellen.
Welche Kriterien muss der Arzt auf jeden Fall im Rezept vermerken?
1. Notwendigkeit
2. Ausreichende Versorgung
3. Zweckmäßigkeit
Hinweis! Hilfsmittel sind nicht budgetiert, belasten also nicht das Budget Ihres Arztes. Weisen Sie ihn darauf hin, wenn solche Kosten-Bedenken geäußert werden.
Welche Tests und Kriterien muss ein Elektro-Rollstuhl erfüllen, um eine Hilfsmittelnummer zu bekommen?
Der GKV-Spitzenverband prüft zunächst die Hilfs- bzw. Pflegehilfsmitteleigenschaft. Um eine Hilfsmittelnummer zu erhalten muss der Antragssteller folgende Punkte nachweisen:
- die Funktionstauglichkeit
- die Sicherheit
- die Erfüllung der Qualitätsanforderungen
- sowie – soweit erforderlich – den medizinischen oder pflegerischen Nutzen